Die Vertreibung des Juden Ernst Mayer aus Quickborn

1. April 1940
Bahnstraße, Quickborn

Im April 1940 zog der im NS-Sprachjargon als „Volljude“ bezeichnete Ernst Mayer[1] mit seiner „arischen“ Frau Amanda Mayer geborene Rohde nach Quickborn-Heide in die Bahnstraße.[2] Die aus Hamburg Zugezogenen bewohnten in der Bahnstraße ein Grundstück , das der Kaufmann Christian Bosch aus Köln am 1. April 1940 von dem Geflügelzüchter Hölser und seiner Frau gekauft hatte. Bosch war bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht persönlich anwesend und ließ diesen von Amanda Mayer als Bevollmächtigte unterzeichnen.[3] Als schließlich nicht Bosch, sondern das Ehepaar Mayer das Grundstück bewohnten und Ernst Meyer bei der Anmeldung in Quickborn die Religionszugehörigkeit „israelitisch“ angab,[4] gerieten sie schnell ins Visier des Bürgermeisters Spilger, der die Angelegenheit zur weiteren Klärung an den Amtsvorsteher der Ortspolizeibehörde Wilhelm Kolz weiterleitete. Dieser wiederum schrieb am 16. Mai 1940 an die Gestapo-Außenstelle Neumünster: „Um in den Genuß von landwirtschaftlichen Grundeigentum zu gelangen und z. Tl. Selbstversorger zu werden, liegt durch die Schließung des Kaufvertrags vom 1.4.1940 augenscheinlich eine Tarnung und eine Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen vor. Nach § 7 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3.12.1938 können Juden keine Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Rechte an Grundstücken durch Rechtsgeschäfte erwerben. Um nun aber in den Nießbrauch des infrage stehenden Grundstückes zu kommen, ist augenscheinlich der im Vertrag genannte Diplomkaufmann Christian Bosch, Köln/Rh., vorgeschoben, in dessen Vollmacht angeblich die Ehefrau des Juden Mayer handelte. Da der Jude bereits auf dem gekauften Grundstück wohnt, dürfte es sich um eine Tarnung handeln…[5] Erschwerend kam für Ernst Mayer noch hinzu, dass er als Mitunterzeichner des Kaufvertrags nicht seinen gesetzlichen zweiten Vornamen „Israel“ angab und dass er, als der Notar formalrechtlich nachfragte, ob bei diesem Geschäft ein Jude anwesend sei, dieses verneinte.

Der 54-jährige Ernst Mayer wurde daraufhin aufgrund der Anzeige des Amtsvorstehers festgenommen und in das Gefängnis Neumünster gebracht, wo er vermutlich von Mai 1940 bis Anfang 1941 inhaftiert war. Bemühungen seiner Ehefrau hinsichtlich einer früheitigeren Entlassung ihres Mannes aus der „Schutzhaft“ blieben erfolglos.[6]

Bereits früher hatten die Nationalsozialisten davor gewarnt, dass Juden zunehmend auch nach Quickborn ziehen könnten. Auf einer Tagung der Politischen Leiter der NSDAP im August 1935 wurde, so die Lokalpresse, „darauf hingewiesen, daß ein Zuzug von Juden auf das flache Land festzustellen sei, nachdem ihre Anwesenheit in Badeorten und Städten nicht mehr erwünscht werde. Um einen Zuzug nach Quickborn von vornherein vorzubeugen, wurde der Vorschlag eingebracht, dem Beispiel andere Ortschaften zu folgen und ebenfalls entsprechende Plakate anzubringen.[7]

Nach der Haftentlassung hatte sich Ernst Mayer wöchentlich beim Amtsvorsteher zu melden. Die Grundstücksverkäufer beantragen die Annullierung des Kaufvertrags. Frau Hölser gab gegenüber dem Amtsvorsteher an: „Hätte ich gewusst, dass Mayer Jude ist, hätten mein Mann und ich niemals den Verkauf getätigt, da wir keine Juden auf unserem Grundstück und in unserer Nachbarschaft haben wollen.[8] Zusätzlich wurden von dem Ehepaar Hölser Erstattungen für Kosten und Aufwendungen in Höhe von 1.525 RM gefordert.[9] Nach der Rückabwicklung des Grundstückskaufs war das Ehepaar Mayer ohne Bleibe und musste Quickborn nach einem Jahr Aufenthalt wieder verlassen.

Konsequenzen sollte der Kaufvertrag auch für den Geschäftsmann Christian Bosch haben. Amtsvorsteher Kolz schrieb in dieser Angelegenheit an die Gestapo-Außenstelle Neumünster: „Wie die Ehefrau des Juden Mayer hier gesprächsweise angab, soll Bosch höherer SS.-Führer sein und durch seine Tätigkeit als Treuhänder für die Entjudung von Unternehmen im Sudetenland schwer reich geworden sein. Er sei daher bemüht, dieses angebliche unverständlicherweise erzielte Vermögen in Liegenschaften irgendwo im Reich unterzubringen. Zu diesem Zwecke habe er auch das Ehepaar Mayer beauftragt, das Grundstück Hölser in der Quickborner Heide für ihn zu kaufen. (…) Auf meine diesbezügliche Frage an die Mayer, wie der SS.-Führer und Treuhänder Bosch dazu käme, dem jüdischen Ehepaar ein Grundstück zu erwerben, erhielt ich die Antwort, daß Bosch dies aus Dankbarkeit getan hätte, denn dieser sei früher arm gewesen und wäre öfter von dem Juden Mayer wirtschaftlich geholfen worden. Falls noch nicht geschehen, dürfte es zweckmäßig sein, gegen Bosch geeignete Schritte zu unternehmen…[10] Als Antwort erhielt er von der Gestapo die Mitteilung, dass Bosch kein SS-Führer sei und wegen Amtsanmaßung und anderen Delikten im Februar 1941 festgenommen wurde: „Bosch war von mehreren Juden mit der Abwicklung ihrer Geschäfte in Köln und Nürnberg beauftragt worden. Später wurde er auch als solcher von dem Regierungspräsidenten in Nürnberg und von der Stapostelle Prag bestätigt. Das Tätigkeitsfeld des Bosch erstreckt sich auf eine Anzahl von Hopfenfirmen in Nürnberg, Prag und Saaz. (…) Die Ermittlungen ergaben, daß Bosch Betrügereien in größerem Umfange begangen hat und den Juden, deren Geschäfte er abwickelte, Vermögensvorteile zukommen ließ.[11]

Ende März 1941 zog das Ehepaar Mayer von Quickborn nach Köln in die Kronstraße 11.[12] Dem Amtsvorsteher gaben sie an, mit Unterstützung des jüdischen Hilfsvereins auswandern zu wollen.[13] Ab Januar 1943 war das Paar in Berlin-Charlottenburg gemeldet und überlebte hier das Ende des Nationalsozialismus. Ein Bleiben in Deutschland schien aber nach den ganzen bitteren Erfahrungen auch nach der Befreiung nicht mehr vorstellbar gewesen zu sein. Das Ehepaar Mayer verlies Deuschland und wanderte nach Amerika aus.[14]

Veröffentlicht von Jörg Penning am

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