Für R. Däbritz nachgerückter Stadtverordneter für die SPD; wurde am 18.05.1933 in das Amt eingeführt.[1]
Durch die „Verordnung zur Sicherung der Staatsführung“ vom 07.07.1933 (RGBl. S. 462) ist die Zuteilung von Sitzen auf Wahlvorschläge der SPD für die Vertretungskörperschaften für unwirksam erklärt worden.[2] Mit Schreiben vom 07.08.1933 teilte der Magistrat ihm mit, dass das Mandat als Stadtverordneter erloschen sei.
[1] Vgl. H.E. Wolf, Zur nationalsozialistischen Machtergreifung in der Stadt Uetersen – vorläufiger Bericht, Uetersen 1979, S. 14
[2] Vgl. Schreiben des Magistrats der Stadt Uetersen vom 07.08.1933.