Hermann Bruhn – Verfolgung sozialer Außenseiter

Entlassungsschein des KZ Buchenwald (Landesarchiv Schleswig-Holstein)
21. April 1938
Claus-Strüven-Siedlung 37, Quickborn

Zu den lange Zeit in der Geschichtsforschung unberücksichtigten und vergessenen Leidtragenden der NS-Herrschaft gehörten auch diejenigen Personen, die weniger aufgrund ihrer aktiven Gegnerschaft gegenüber den Nationalsozialisten ins Visier der Verfolger gerieten, sondern wegen ihres nonkonformen Verhaltens, ihrer anderen Lebensweise oder ihres vermeintlichen oder realen Unwillens, sich in die „Volksgemeinschaft“ zu integrieren.[1] Zu diesen sozialen Außenseitern gehörte Hermann Bruhn aus Quickborn-Renzel.

Hermann Bruhn wurde 1891 in Altona als Sohn eines Gastwirts geboren. Nach dem Besuch der Volksschule wurde er Kutscher und nahm als Soldat am Ersten Weltkrieg teil. Anschließend war er als Fischhändler erwerbstätig und bestritt seinen Lebensunterhalt zeitweise als ambulanter Händler mit dem Verkauf von Zwirn, Kämmen und Bürsten. 1931 erwarb Hermann Bruhn in Quickborn-Renzel ein Grundstück in der Claus-Strüven-Siedlung und lebte hier mit seiner Frau Martha und den gemeinsamen acht Kindern. Da er längere Zeit erwerbslos war und als Unterstützungsempfänger die ihm auferlegte Wegereinigung in Renzel abgelehnt hatte, geriet er schnell ins Blickfeld des ebenfalls in Quickborn-Renzel wohnenden Amtsvorstehers der Ortspolizeibehörde Wilhelm Kolz, der ihn verhaften ließ.[2]

Eingebettet war diese Verhaftung in reichsweit angeordnete Festnahmen von Personen, die diffus als „asozial“ und „arbeitsscheu“ gebranntmarkt wurden. Auf Bestreben Himmlers wurden im Jahr 1938 unter der Bezeichnung „Aktion Arbeitsscheu Reich“ zwei Verhaftungswellen durchgeführt. Als formalrechtliche Grundlage diente der Erlass des Reichsinnenministers Frick über die „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ vom 14. Dezember 1937, nach dem auch derjenige festgenommen werden konnte, der, ohne straffällig geworden zu sein, durch sein „asoziales“ Verhalten die Allgemeinheit gefährde. Dadurch ließen sich Personen inhaftieren, denen man in strafrechtlicher Hinsicht nichts anhaben konnte, die aber aus Sicht der Verfolgungsinstitutionen durch ein abweichendes Verhalten auffielen.[3]
Die erste Festnahmeaktion, die sich vornehmlich gegen sesshafte „arbeitsscheue“ Fürsorgeempfänger richtete, fand nach mehrmaliger Terminverschiebung vom 21. bis 30. April 1938 statt und wurde von der Gestapo initiiert. Insgesamt wurden hierbei reichsweit 2.000 „Asoziale“ und „Arbeitsscheue“ in das KZ Buchenwald verschleppt.[4] Die Kriminalpolizei leitete vom 13. bis zum 18. Juni 1938 die zweite Verhaftungswelle, die mit ca. 8.000 Festnahmen umfangreicher war.[5] Hierbei wurden etwa 400 Personen aus Schleswig-Holstein verhaftet, bevorzugt Wohnungslose.[6]

Wer als „asozial“ zu bezeichnen sei, wurde in einem Schreiben des Reichspolizeikriminalamtes erläutert: „Als asozial gilt, wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches, Verhalten zeigt, daß er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will. Demnach sind z.B. asozial: a) Personen, die durch geringfügige, aber sich immer wiederholende Gesetzesübertretungen sich der in einem nationalsozialistischen Staat selbstverständlichen Ordnung nicht fügen wollen (z.B. Bettler, Landstreicher (Zigeuner), Dirnen, Trunksüchtige, mit ansteckenden Krankheiten, insbesondere Geschlechtskrankheiten, belastete Personen, die sich den Maßnahmen der Gesundheitsbehörden entziehen); b) Personen, ohne Rücksicht auf etwaige Vorstrafen, die sich der Pflicht zur Arbeit entziehen und die Sorge für ihren Unterhalt der Allgemeinheit überlassen (z.B. Arbeitsscheue, Arbeitsverweigerer, Trunksüchtige).[7] Als „arbeitsscheu“ galten nach Himmler Personen, die gesundheitlich arbeitstauglich waren, aber trotzdem ohne triftigen Grund mindestens zweimal hintereinander eine Arbeitsstelle ablehnten oder nach kurzer Zeit wieder aufgaben.[8] Die Gestapo Kiel schrieb über die Bestimmungen zur Anwendung des Begriffs „arbeitsscheu“: „Dazu bemerke ich, dass unter den Begriff ‚Arbeitsscheue‘ auch solche Personen fallen, die von den Arbeitsämtern nicht erfasst sind und bei denen aufgrund ihres gesamten Verhaltens mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie wiederholten Bemühungen der zuständigen Stellen, sie in geregelte Arbeit zu bringen, nicht nachkommen werden. Im übrigen ist der Begriff ‚arbeitsscheu‘ nicht zu eng auszulegen.[9] Hintergrund dieser Verhaftungsmaßnahmen war zum einen der Arbeitskräftemangel im Deutschen Reich, zum anderen aber auch der erhoffte abschreckende Effekt auf die Gesamtbevölkerung, da im Juli 1938 die allgemeine Arbeitspflicht eingeführt wurde, die die freie Berufswahl einschränkte.[10]

Für die damalige Landgemeinde Quickborn sind Festnahmen im Rahmen der ersten Verhaftungsaktion belegt. Im Voraus hatte der Amtsvorsteher der Ortspolizeibehörde, Wilhelm Kolz, die in Frage kommenden „arbeitsscheuen und asozialen Elemente“ aus seinem Bezirk ausfindig zu machen und eine Kurzdastellung der Fälle über den Landrat Duvigneau an die Gestapo Kiel weiterzuleiten. In einem Schreiben vom 12. März 1938 vom Landrat erhielt Kolz die Anweisung, aus dem Amtsbezirk acht Mann vorführen zu lassen. Die betreffenden Personen seien nach Pinneberg zu bringen, wo sie vernommen und auf ihre Arbeitsfähigkeit hin untersucht werden sollten. Der Amtsvorsteher fertigte daraufhin mit Hilfe von Auskünften des örtlichen Arbeitsamtes, des Wohlfahrtsamtes und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt Listen mit zunächst 17 Personen an, die er für die geplante Verhaftungsaktion für geeignet hielt.[11] Je ungefähr ein Viertel der Aufgeführten stammte aus Quickborn-Heide und dem zum Amtsbezirk Quickborn gehörenden Dorf Friedrichsgabe. Aus Quickborn-Renzel war als einziger Hermann Bruhn aufgeführt. Über diesen vermerkte der Amtsvorsteher: „Bruhn hat hier noch nie gearbeitet und wurde bis vor etwa einem Jahr aus öffentlichen Mitteln unterhalten. Sein Nichtstun entschuldigt er mit Krankheit. Nachdem seine Arbeitsfähigkeit vom staatl. Gesundheitsamt festgestellt wurde, hat er auf Unterstützung verzichtet und läßt sich seitdem von seiner Familie ernähren.[12] Von den aufgelisteten Personen nahm der Amtsvorsteher schließlich zwölf in die engere Wahl. In seinen Beurteilungen beschrieb Kolz die Personen mit den Attributen „Taugenichts“, „Streikmacher“, „notorischer Nichstuer“, „Dauerkunde bei der Wohlfahrt“ oder „großer Querolant“. Am 21. April 1938 ließ er von den ausgewählten Personen letztlich, wie dieses vom Landrat vorgegeben war, acht festnehmen.[13]

Die zu verhaftenden Personen bekamen vom Amtsvorsteher zuvor eine unverdächtige Postkarte zugesandt, mit der Bitte, „in einer Angelegenheit, die Ihnen hier bekannt gegeben wird“ am 21. April 1938 morgens beim Amtsbüro vorzusprechen. Invalidenkarte, Arbeitsbuch und andere Arbeitspapiere seien mitzubringen. Anschließend ging es mit einem vom örtlichen Busbetrieb Mullikas angemieteten Bus nach Pinneberg zum Landratsamt zur Vernehmung und anschließend zur Inhaftierung ins Gefängnis Pinneberg.[14]

Fünf der acht Inhaftierten entließ die Polizei am 18. und 19. Mai 1938 wieder. Mit der Entlassung hatten sie eine jeweils ähnlich lautende Erklärung zu unterschreiben: „Ich bemerke, daß meine polizeiliche Inhaftnahme für mich eine heilsame Lehre und ernstliche Warnung gewesen ist und daß ich in Zukunft stets bestrebt sein werde, als nützliches Glied der deutschen Volksgemeinschaft jede mir zur Verfügung stehende Arbeitsmöglichkeit auszunutzen und meine Familie ordnungsgemäß zu ernähren. Ich bin mir darüber klar, daß bei einem Rückfall in die Arbeitsscheu ich nachdrückliche Maßnahmen erzieherischer Art zu gewärtigen habe.[15] Die drei verbliebenen und anscheinend als besonders schwer eingestuften Fälle Hermann Bruhn, Franz Janzen und August Mohr wurden nach einer anschließenden kurzen Haft im Untersuchungsgefängnis Kiel am 24. Mai 1938 mit 322 weiteren Neuzugängen in das KZ Buchenwald verschleppt.[16] Hier befanden sich Ende Oktober 1938 4.341  sogenannte „Asoziale“, die zum damaligen Zeitpunkt mehr als die Hälfte der Lagerinsassen ausmachten und als Erkennungszeichen einen schwarzen Winkel an der Häftlingskleidung zu tragen hatten.[17] Über den Aufenthalt der drei verhafteten Quickborner blieben die Familienangehörigen bis Mitte Juni 1938 im Unklaren.[18] Einen Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung lehnte der Amtsvorsteher ab: „Bruhns ist m.E. [meines Erachtens] ein notorischer Müßiggänger. Seine vorzeitige Entlassung aus dem Konzentrationslager ist nicht erwünscht, damit er den Wert der Arbeit kennen und schätzen lernt.

Hermann Bruhn, der zum Zeitpunkt seiner Verhaftung 46 Jahre alt war, erhielt die KZ-Nummer 4162 und war im Block 27 untergebracht. Er blieb elf Monate im KZ Buchenwald und wurde am 24. April 1939 entlassen.[19] Prügel und Überarbeitung prägten nach seinen Auskünften die Haftbedingungen im KZ.[20] Seine Entlassung stand vermutlich im Zusammenhang mit der Amnestie anlässlich des 50. Geburtstags Hitlers. 728 Häftlinge des KZ Buchenwald kamen im Zuge dieses „feierlichen Ereignisses“ frei.[21]

In der Nachkriegszeit erhielt Hermann Bruhn keine Wiedergutmachung für seine insgesamt zwölfmonatige Haftstrafe. 1953 merkte der Sonderhilfsauschuss des Landes Schleswig-Holstein bzgl. seines Entschädigungsantrages an, dass er „im April 1938 nicht wegen seiner politischen Überzeugung oder seiner nazifeindlichen Weltanschauung in Haft genommen worden [war], sondern nur, weil er als arbeitsscheu angesehen wurde, so dass ihm ein Anspruch auf Haftentschädigung nach § 1 des Haftentschädigungsgesetzes nicht zusteht.[22] In einem Brief an den Landeshilfsausschuss von 1950 hatte sich Hermann Bruhn bereits über eine vorherige Ablehnung seines Entschädigungsantrages beklagt: „Ich weise den Vorwurf, dass ich asozial bin, auf das energischte zurück. (…) Es ist für mich kaum glaubhaft, dass eine Dienststelle der Landesregierung diese infame Diffamierung aus der Nazizeit aufrecht erhält und mich in der Ablehnung wieder als ‚asozial‘ und zu Recht interniert erklärt. … Ich bitte um eingehende Untersuchung und Feststellung aller Tatsachen, um endlich von dem Verdacht und der infamen Beschuldigung, ich sei ein asozialer Mensch, gereinigt zu werden.[23] Sein Antrag auf Wiedergutmachung wurde im November 1954 endgültig abgelehnt.[24]

Veröffentlicht von Jörg Penning am

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