Novemberpogrom 1938: der Elmshorner Synagogenbrand – vermutliche Täter werden zehn Jahre später freigesprochen

Die Synagoge am Flamweg vor ihrer Zerstörung. Elmshorn gehörte zu den wenigen Städten in Schleswig-Holstein, die eine jüdische Gemeinde besaßen. Bild: https://www.alemannia-judaica.de/elmshorn_synagoge.htm
Innenansicht der Elmshorner Synagoge: Der Toraschrein, davor das Vorlesepult (Schulchan / Bima) Bild: https://www.alemannia-judaica.de/elmshorn_synagoge.htm
Die Synagoge nach ihrer Zerstörung. Foto undatiert. Bild: wikipedia Destroyed_Elmshorn_Synagogue_(4408612203)
Teilgeständnis des SA-Oberscharführer Wilhelm Meyer aus Pinneberg vom 17.12.47 vor dem Berufungsausschuss im Entnazifizierungsverfahren. Die Aussage wurde von ihm im Prozess vor dem Landgericht Itzehoe ein halbes Jahr später widerrufen. Quelle: LaSH Abt. 460.9 Nr.193
Gedenkstein für die Synagoge am Flamweg. Bild: privat
9. November 1938
Flamweg 45, Elmshorn

Der 9. November 1938 in Kiel: Gegen 23.20 Uhr klingelt beim Stabsführer der SA-Gruppe Nordmark, Carsten Vollquardsen das Telefon. SA-Obergruppenführer und Kiels Polizeipräsident Meyer-Quade gibt telefonisch für Schleswig-Holstein das Startsignal für den bis dahin schwersten Angriff gegen Juden und jüdische Einrichtungen. Meyer-Quade und Gauleiter Hinrich Lohse waren zum Gedenken an den Hitler Putsch vom 9. November 1923 mit gesamter NS-Prominenz in München, als die Nachricht vom Attentat auf den Beamten der deutschen Botschaft von Rath in Paris durch den 17-jährigen Herschel Grynszpan eintrifft. Ein willkommener Anlaß, eine „Nacht des Scheckens“ zu inszenieren, in der sich der braune Mob auf Anweisung „spontan“ austoben sollte. Wie ein Flächenbrand überzog der NS-Terror das ganze Land. Dabei wurde nichts dem Zufall überlassen: Listen mit Namen von Adressen von Personen und Einrichtungen, die in einem solchen Fall attackiert werden sollten, waren von langer Hand vorbereitet.

In Elmshorn wurde das alte SA-Kampflied „Halloh, die Synagoge brennt“ grausame Wirklichkeit: SA-Männer hatten von der nahegelegenen Tankstelle Benzin zum jüdischen Gotteshaus am Flamweg gebracht. Zwischen 24 Uhr und ein Uhr wurde die Inneneinrichtung verwüstet. Dabei wurde vor allem das Gestühl zerschlagen, um Brennmaterial zu haben. Die Synagoge wurde angezündet, dazu wurden Benzinkanister in das Gebäude geworfen. Gegen drei Uhr morgens brannte das Gebäude so, dass auch Nachbarhäuser gefährdet waren. Die daraufhin alarmierte Feuerwehr traf erst eine Stunde später ein und begann mit dem Löschen nicht vor fünf Uhr. Ihre Tätigkeit beschränkte sich auf das Wohngebäude und den Schutz der Nachbargebäude. Zuvor wurde im Wohngebäude neben der Synagoge der Rabbiner Baum verhaftet. Die Ehefrau des Rabbiners musste die Wohnung verlassen. Die Wohnung wurde verwüstet und geplündert. Der Versuch, auch die jüdische Friedhofskapelle in der Feldstraße anzuzünden, misslang. Brandspuren waren noch bis zu ihrer Renovierung im Frühjahr 1983 sichtbar.

Zehn Jahre später der Prozess in Itzehoe: In einem Prozess vor dem Landgericht Itzehoe werden im Juli 1948 fünf Personen, die sämtlich schon vor 1933 der NSDAP beigetreten waren, angeklagt: SS-Oberscharführer und Gastwirt Hans Andresen, der Kraftfahrzeugmeister Hans Kühl, der frühere Kriminalsekretär Heinrich Kobarg, der Bankangestellte Friedrich Abel, alle aus Elmshorn und der frühere SA-Obersturmführer Wilhelm Meyer aus Pinneberg. Letzterer legte bereits vor dem Entnazifizierungsberufungsausschuss ein Teilgeständnis ab, dass er im Prozeß widerruft.[1] Auf Antrag des Staatsanwalts werden alle freigesprochen, da dieser die Aussagen des Hauptbelastungszeugen, der die Brandstiftung aus nächster Nähe erlebt hatte, nicht für ausreichend hält. Der Verteidiger der Nazis, Dr. Petersen, beschimpfte derart den Zeugen und löste Beifallsbekundungen im Gerichtssaal aus, so dass das Hamburger Echo über den Prozess berichtete: „… war die Verhandlungsführung nicht dazu angetan, der Würde des Gerichts Geltung zu verschaffen und einige Zuschauer mit reformbedürftigen Manieren  in die gebührenden Schranken zu verweisen. So konnte sich auch die Verteidigung nach eigener Gesetzmäßigkeit entfalten, die sehr an die Zeit erinnerte, in der mit gewalttätig verbogener `Rechtssprechung´ der Reaktion der Sturz der Weimarer Republik nahegelegt wurde.“  

Die Angeklagten wurden später vom Entnazifizierungsausschuss  des Kreis Pinneberg entweder in der Gruppe IV „Mitläufer“ oder später auch in Gruppe V der „Entlasteten“ eingestuft.[2]

[1] Protokoll Sitzung des Berufungsausschusses vom 13.12.1947 : Wilhelm Meyer Arbeiter bei Oelting. Der Antragssteller wurde persönlich gehört. Er war Parteigenossse und  – SA Mann im Range eines Obersturmführer. Hat in der Wohnung des Rabbiner Baum mit einem Stuhlbein den Spiegel entzwei geschlagen. Bei der Zerstörung der Synagoge in Elmshorn waren Honnens, Hefer und Westphal (letzterer ist unbestimmt) mit Zugegen. Kobach (Kobarg? eigene Einfügung ) hat die Juden in Elmshorn verhaftet. RA Kreuzfeldt war auch dabei. Der Adjutant der Standarte sagte zu uns, wir sollten nach Elmshorn fahren und die Juden verhaften; als wir aber in Elmshorn ankamen, waren schon alle verhaftet.

Der Antragssteller war vor dem Kriege Angestellter der Kreisverwaltung. Er begehrt seine Rehabilitierung. Er gibt zu, dass er am 8.8.38 (8.11.38 eigene Einfügung) mit beteiligt gewesen sein, bei der Verbrennung der Synagoge in Elmshorn. Er ist vom Adjutant der Standarte beauftragt worden, Juden zu verhaften, unterwegs ist ihm dieses erst aufgetragen: Er gibt zu das er in der Wohnung des Rabbiner einen Spiegel zertrümmert hat. Später behauptet er, er hätte sich nur auf der Straße aufgehalten ein Schwein aus dem benachbarten Haus gerettet, und sich an der Zerstörung nicht weiter beteiligt. Die Synagoge habe schon gebrannt als er kam.

Der Beschwerdeführer ist des Vergehens gegen die Menschlichkeit schuldig. Darüber hat aber nicht der Berufungsausschuss zu entscheiden. Der Berufungsausschuss hält ihn für jede Tätigkeit im öffentl. Dienst untragbar oder in einer sonst gehobenen Stellung. Die Eingruppierung erfolgt in Gruppe III Kosten 50,-. (Landesarchiv 460.9 Nr. 193)

[2] Entnazifierungshauptausschuss:   Einreihungsbescheid vom 4.3.1949: Wilhelm Meyer wird in die Gruppe 4 der Mitläufer eingestuft

Gründe: Pg 27-40, SA 26-40, Obersturmführer von 26-38. Dem Ausschuss ist über den Betroffenen nichts Nachteiliges bekannt geworden. Die Einstufung in die Kategorie der Mitläufer ist demnach gerechtfertigt. Es ist eine Verwaltungsgebühr von 20,85 DM zu zahlen (Landesarchiv 460.9 Nr. 193)

 

Literatur: Harald Kirschninck: „Juden in Elmshorn Diskriminierung, Verfolgung Vernichtung“, Teil 1, Beiträge zur Elmshorner Geschichte Bd. 9, 1996

Bernd Phillipsen „… völlig überflüssige Versammlungshäuser“ Die Pogromnacht vom 9./10 November 1938 in Schleswig-Holstein“ In: Menora und Hakenkreuz, Wachholtz-Verlag 1998

Veröffentlicht von Rudi Arendt am

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