Angeklagter im ersten Offenborn-Prozess (Geschäftsnummer 10.0.Js.143.35.A.), Verurteilung am 13.12.1935 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu 4 Jahren Zuchthaus, 4 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit der Polizeiaufsicht.
„.. Wulf ist nicht Mitglied der KPD gewesen. Er hat aber mit der KPD sympat(h)isiert und ist 1932 Mitglied der Roten Hilfe geworden, woselbst er im Herbst 1932 den Posten des Hauptkassierers übernommen hat. Wulf hat selbst bis zu seiner Verhaftung Beiträge gezahlt, hat mit 10 Unterkassierern gearbeitet und durch diese auch die Zeitungsverteilung vorgenommen.“[1]
Erstellt von Erhard Vogt
[1] Urteil des 3. Strafsenats des Kammergerichts Berlin vom 13.12.1935 (Geschäftsnummer 10.0.Js.143.35.A.), Quelle: Stadtarchiv Elmshorn.