Stolpersteine in Elmshorn: Max Andreas Hahn, Zeuge Jehovas – verhaftet 1936 – ermordet im KZ Sachsenhausen

Graupenmühle in Seestermühe um 1850
Haus Max Andreas Hahn
13. November 1939
Friedensallee 22, Elmshorn

 

Ein Stolperstein für Max Andreas Hahn

Von Jörn Puttkammer

Max Andreas Hahn wurde am 13. Februar 1882 in Seestermühe als Sohn von Andreas Hahn und seiner Frau Katharina, geb. Bornhold, geboren.

Laut Elmshorner Polizeibericht von 1935 stammte er aus einer angesehenen Müllers-Familie, der Vater sei Besitzer einer Windmühle gewesen, Brüder von ihm lebten in Elmshorn oder hätten dort gelebt, es seien ordentliche Menschen mit gutem Leumund.

Seit 1921 wohnte er in Elmshorn, im selben Jahr heiratete er auch Martha Bollmann, die Ehe blieb kinderlos.

Nach dem Tod seiner Ehefrau im Jahre 1930 lebte er alleine in der Elmshorner Friedensallee 42, 1. Stock. Er war des weiteren mehrere Jahre erwerbslos und lebte von Unterstützung.

Hahn gehörte etwa seit 1928 zu der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung IBV (Zeugen Jehovas). Zitat aus dem Polizeibericht vom 11. März 1935: “Es kann sonst Nachteiliges über ihn nicht gesagt werden, er hat sich in der Zeit seiner Anwesenheit in Elmshorn immer gut geführt und ist nicht vorbestraft.”

Hahn wird 1935 vor dem Sondergericht Altona zusammen mit fünf Elmshorner Glaubensschwestern angeklagt. Sie hätten entgegen dem Verbot des Preußischen Ministerium des Innern vom 24. Juni 1933 regelmäßige Versammlungen in ihren Privatwohnungen in Elmshorn sowie bei einer weiteren Glaubensschwester in Offenau abgehalten.

Die hiesige Polizei hatte ihren Auftrag zur Ermittlung in Sachen Bibelforscher sehr ernst genommen und am 28. Januar 1935 ein Handarbeitstreffen der fünf Bibelforscherinnen gestürmt. Mit dem Überfallwagen sei man zu dem Treffen in der Ollnstraße 14 gefahren und sei schlagartig in die Wohnung eingedrungen. Danach habe man die Anwesenden zur Polizeiwache transportiert, obwohl nicht festgestellt werden konnte, dass die Teilnehmerinnen sich mit einer religiösen Handlung beschäftigten.

Eine der Teilnehmerinnen gibt später zu Protokoll, sie bestreite nicht, dass bei solchen und ähnlichen Zusammenkünften religiöse Sachen besprochen wurden.

Auch Max Andreas Hahn gibt an, an den Gottesdiensten in der näheren Umgebung trotz Verbotes weiter teilgenommen zu haben. Häufig sei der Altonaer Zeuge Jehovas Paul Chrupalla dazu gekommen (Anmerkung: Stolpersteine für das Ehepaar Chrupalla wurden 2006 in Altona verlegt), man habe sich dann jeweils auf Zeit und Ort des nächsten Treffens geeinigt.

Hahn habe in diesen Gottesdiensten nichts Strafbares gesehen, denn er habe in diesem Falle “nur dem von ihm gewählten König, und das ist Jesus Christus, gehorsam zu sein”. Dieser sage in der Bibel, dass er diese Gottesdienste nicht versäumen darf. Diesem Gebot sei er nachgekommen, eine weltliche Macht könne ihn wohl kaum daran hindern. Zitat: “Ich erkenne alle irdischen Gesetze an, die mit der Bibel in Einklang zu bringen sind, andere Gesetze kann ich nicht anerkennen.”

Im Rahmen der ebenfalls am 28. Januar 1935 in der Friedensallee durchgeführten Haussuchung wurden bei Hahn verschiedene Bücher, Zeitschriften, Broschüren und Kalender der Zeugen Jehovas gefunden.

Trotz Geständnissen der Angeklagten endet die Verhandlung mit einem Freispruch. Die Verfügung des Preußischen Innenministeriums sei gegen die zwölf Mitglieder der IBV in Magdeburg und ihre Mitglieder gerichtet gewesen. Dazu hätten die Angeklagten nicht gehört.

Zitat aus dem Urteil des Sondergerichtes vom 3. April 1935: “Mangels dieser Voraussetzung ist daher die Verfügung des Preußischen Ministers des Innern, soweit sie etwa gegen die Mitglieder der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung im weiteren Sinne gerichtet sein sollte, unzulässig und ungültig. Eine strafbare Handlung der Angeklagten war danach nicht festzustellen. Die Angeklagten waren daher freizusprechen.”

Dieser Freispruch veranlasste den Kieler Generalstaatsanwalt zum Schreiben eines Beschwerdebriefes an den Reichsjustizminister.

Er halte die Entscheidung für unrichtig und die Begründung für rechtsirrig. Jeder mache sich strafbar, der bewusst dem mit diesen Maßnahmen verfolgten Zwecke zuwiderhandele. Dies treffe auf die Angeklagten zu, die also hätten bestraft werden müssen. Um weitere Freisprüche zu vermeiden, lasse er ähnliche Verfahren zunächst ruhen.

Am 12. Dezember 1936 wird Max Hahn bei der Verteilung des Flugblattes “Resolution” in der Elmshorner Kirchenstraße verhaftet. In diesem Flugblatt heißt es unter anderem:

“Wir rufen alle gutgesinnten Menschen auf, davon Kenntnis zu nehmen, daß Jehovas Zeugen in Deutschland, Österreich und anderswo grausam verfolgt, mit Gefängnis bestraft, und auf teuflische Weise mißhandelt und manche von ihnen getötet werden. Alle diese verruchten Taten werden gegen sie von einer grausamen, heimtückischen und bösen Macht verübt, wozu diese durch jene religiöse Organisation, nämlich die römisch-katholische Hierarchie, welche viele Jahre lang das Volk getäuscht und den heiligen Namen Gottes gelästert hat, veranlaßt wird. Die Hitlerregierung, die von den Jesuiten der römisch-katholischen Hierarchie unterstützt und beeinflußt wird, hat wahren Christen jede Art grausamer Bestrafung auferlegt und fährt fort dies zu tun …. Aus diesem Grunde lassen wir heute die Warnung an die Herrscher in Deutschland, an die römisch-katholische Hierarchie und an alle ähnlichen Organisationen …. ergehen, daß ihr Geschick, nach Gottes Wort, vollständige Vernichtung sein wird ….”

Am 15. Januar 1937 wird Max Andreas Hahn vom Schleswig-Holsteinischen Sondergericht in Altona zu neun Monaten Haft verurteilt. Nach Verbüßung der Strafe wird er in das Konzentrationslager Sachsenhausen überstellt, wo er am 13. November 1939 im Alter von 57 Jahren verstirbt.

 

Anmerkung:

Noch heute steht am Mühlendeich 30 in Seestermühe das Gebäude, das jetzt als Wohnhaus genutzt wird – eine ehemalige Mühle, deren einer Vorbesitzer der Vater des späteren NS-Opfers Max Andreas Hahn war. Eine Gruppe von Bürgern, an der Spitze der frühere Bürgermeister Otto Schinkel, spürt derzeit der Baugeschichte aller Häuser in der Gemeinde nach. Das Folgende haben sie herausgefunden.

Die Mühle wurde 1709 von dem Gutsherren Hans Heinrich von Ahlefeldt erbaut und als Graupenmühle betrieben. Vom Typ her war es eine sogenannte Holländermühle mit einem drehbaren Kopf. Die Mühle war größer und moderner als die Dorfmühle, sie hatte aber keinen Mühlengang für Schrot und Mehl. Sie blieb deshalb immer unrentabel und wechselte häufig den Besitzer.

Schuld waren auch die Lasten, die noch vom Gut auf der Mühle lagen, und die schlechte Lage am Deich (keine festen Wege) und die Beschränkung als Graupenmühle. Um 1878 konnte der Konkurs nur abgewendet werden, weil vier Hektar Landbesitz verkauft wurde. Das Land liegt dem Haus gegenüber. Die Mühle wurde trotzdem verkauft.

Neuer Besitzer war Andreas Hahn. Sein Sohn Max Andreas wurde 1882 geboren. Die Familie wohnte im Haus Mühlendeich 25. Doch auch sie vermochte die Mühle nicht zu halten.

Am 24. September 1894 wurde sie in der Gaststätte Hüllmann versteigert. Jürgen Koopmann erhielt den Zuschlag und verkaufte sofort an Wilhelm Plump, den Besitzer der Dorfmühle. Der ließ den Turm bis aufs Mauerwerk abreißen. Er baute einen modernen Dieselmotor ein. Die Mühle musste 1930 wegen Zahlungsschwierigkeiten den Betrieb einstellen.

Die Patenschaft des Stolpersteines für Max Andreas Hahn übernahm die Wählergemeinschaft Elmshorn/DIE GRÜNEN.

Inschrift:

HIER WOHNTE

MAX ANDREAS HAHN

JG. 1882

VERHAFTET 1936

KZ SACHSENHAUSEN

ERMORDET 13.11.1939

 

Hinzugefügt von R.Arendt 26.05.2013

Veröffentlicht von Rudi Arendt am

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