„Beihilfe zur Fahnenflucht“ – ein Versteck am Elsensee

8. Dezember 1941
Fabrikweg, Quickborn

Anfang Dezember 1941 erreichte ein anonymes Schreiben eine Hamburger Polizeidienststelle. Der Verfasser des Schreibens bezichtigte die Frau Frieda S. in ihrer Hamburger Wohnung der verbotenen Prostitution nachzugehen. Weitaus interessanter war für die Polizei in Zeiten des Krieges ein weiterer Hinweis des Denunzianten. So gab dieser zusätzlich an, dass Frieda S. ihren Verlobten, der sich dem Wehrdienst entzogen hatte, auf ihrem Grundstück in Quickborn versteckt hielt. Die detaillierten Ortsangaben und genauen Schilderungen in dem Brief lassen darauf schliessen, dass der Verfasser aus dem direkten sozialen Umfeld von Frieda S. stammte.[1]

Die Kriminalpolizei des 21. Polizeikommissariats stellte in ihren Ermittlungen schnell fest, dass es sich bei dem „Fahnenflüchtigen“ um den 27-jährigen Johannes S. handeln musste, der bereits wegen unerlaubter Entfernung vom Heer seit Monaten steckbrieflich gesucht wurde. Umgehend informierte die Kripo die Gendarmerie Quickborn und verfügte die Festnahme. Der Gendarmerie-Meister Klöfkorn machte sich daraufhin am 8. Dezember 1941 mit Unterstützung eines weiteren Gendarmerie-Beamten auf den Weg zu dem besagten Grundstück in der Nähe des Elsensees. Hier trafen sie einen Mann vor, der in Quickborn nicht polizeilich gemeldet war und sich als der Gesuchte erwies. Nach einer Fesselung wurde Johannes S. noch am gleichen Tag nach Hamburg gebracht und an die dortige Polizei übergeben.

Der Festgenommene hatte als Soldat den Polenfeldzug mitgemacht, war zeitweise in Norwegen stationiert und nahm am Westfeldzug teil. Während eines Fronturlaubes verlobte sich Johannes S. Anfang 1940 mit Frieda S. Eine Erkrankung führte ein Jahr später zu einem Lazarett-Aufenthalt in Hamburg. Nach der Genesung und Entlassung aus dem Lazarett Ende März 1941 meldete er sich jedoch nicht, wie vorgesehen, bei seiner Einheit in Delmenhorst, sondern zog es vor, sich des Kriegsdienstes zu entziehen und bei seiner Verlobten in Hamburg-Neustadt unterzutauchen. Zwei oder drei Tage verblieb er in deren Wohnung und kam dann in Quickborn unter.

Frieda S. hatte hier im Fabrikweg ein ca. 4.000 m² großes Grundstück gepachtet, auf dem eine massive Laube mit Küche und Veranda sowie ein Stall stand. Um ihre Versorgungssituation zu verbessern, hielt sie sich ein Schwein, drei Ferkel, ein Schaf, drei Gänse, acht Enten und 30 Hühner. Zusätzlich versorgte sie hier einen Hund und zwei Katzen. Täglich fuhr sie abends nach der Arbeit nach Quickborn raus, um ihr Land zu bewirtschaften und Kleinvieh großzuzüchten. Die entlegene Lage ihres Landes am Rande der Landgemeinde Quickborn schien ideal, um hier ihren Verlobten unterzubringen. Ganze neun Monate konnte Johannes S. unerkannt auf dem Grundstück verbleiben. Er versorgte die Tiere, verkaufte Kleinvieh, arbeitete bei drei Landwirten in der Nähe und fiel selbst dann nicht auf, als er mit Soldaten einer nahelegenen Flack-Einheit Lebensmittel eintauschte. Um ausreichend versorgt zu sein,  unterstütze ihn Frieda S. zusätzlich mit Lebensmittelkarten und wohl auch mit Geld.

In der polizeilichen Vernehmung gab Johannes S. an: „Direkt gesagt habe ich der S. nicht, daß ich von der Truppe fortgeblieben bin. Anfangs habe ich gesagt, daß ich beurlaubt worden bin. Ihr ist es dann wohl selbst komisch vorgekommen, daß ich immer dort blieb und sie hat dann gefragt, ob ich nicht doch von der Wehrmacht abgehauen bin. Ich habe ihr dann kurze Antworten gegeben und ihr gesagt, daß sie sich darum nicht quälen sollte. Es ist wohl so, daß, wenn ich die S. nicht gehabt hätte, ich kaum so lange fortgeblieben wäre. Es ist ja so, daß ich bei ihr auf dem Lande ziemlich unbehelligt geblieben bin, was in der Stadt kaum möglich gewesen wäre. Gedacht hat sich die S. bestimmt, daß ich von der Wehrmacht ausgerückt bin. Sie hat mich sehr lieb, ich möchte sagen irrsinnig lieb und darum ist es wohl alles so gekommen.

Da für die Polizei offensichtlich war, dass Frieda S. von der „Fahnenflucht“ des Johannes S. wusste, wurde ebenfalls ihre Verhaftung angeordnet. Als sie, noch in Unkenntnis von der Verhaftung ihres Verlobten, abends wieder nach Quickborn fuhr, wurde sie von Klöfkorn in Gewahrsam genommen und am Morgen des 9. Dezember 1941 ebenfalls nach Hamburg überführt.

Die Verhaftete wurde in Jena geboren und besuchte bis zum 14. Lebensjahr die Volksschule. Anschließend ging sie in Stellung und war vorwiegend auf dem Land als Magd tätig bis sie Anfang der 1920er Jahre nach Hamburg kam. Die Geburt ihres unehelichen Kindes brachte nach ihren Angaben die Lebensverhältnisse durcheinander. Sie verlor ihre Stellung und arbeitete später als Reinemachfrau und als Blumenhändlerin. Nach Polizeiangaben soll sie auch der „gewerblichen Unzucht“ nachgegangen sein, was die Beschuldigte bestritt. Auch von der „Fahnenflucht“ ihres Verlobten habe sie nichts gewusst, da dieser ihr vergewissert habe, bis auf Weiteres vom Wehrdienst beurlaubt zu sein. In dem Ermittlungsbericht der Polizei hieß es: „Sie hat ihm ein unauffälliges Asyl in Elsensee zur Verfügung gestellt und darüber hinaus für den Lebensunterhalt des S. gesorgt. Wäre dieses nicht der Fall gewesen, so hätte sich S., wenn er überhaupt von der Truppe ferngeblieben wäre, nie so lange halten können, oder wäre von der Polizei früher gefunden worden. Hier liegt das große Verschulden der S. Ihr dürfte alles genau bekannt sein.

Das Feldkriegsgericht verhängte gegen Johannes S. am 22. Dezember 1941 eine Zuchthausstrafe von 3 1/2 Jahren. Verurteilt wurde er wegen „Fahnenflucht“ und „Zuhälterei“. Letzteres Vergehen sah das Gericht als erwiesen an, da Frieda S. nachgesagt wurde, ihren Lebensunterhalt auch mit der Prostitution zu bestreiten und mit diesen Einnahmen teilweise ihren illegal lebenden Verlobten unterstützt zu haben.
Von der Verhängung der Todesstrafe wurde abgesehen, da das Gericht strafmildernd berücksichtigte, dass der Angeklagte nicht aus Furcht vor persönlicher Gefahr gehandelt habe und daher, so die Bewertung des Kriegsgerichts, die Aufrechterhaltung der „Manneszucht“ der Truppe nicht gefährdet war. Darüber hinaus war der Angeklagte nicht wesentlich vorbestraft und hatte während seiner „Fahnenflucht“ keine Straftaten begangen.

Drei Monate später tagte in dieser Sache das Hanseatische Sondergericht und verurteilte Frieda S. wegen „Beihilfe zur Fahnenflucht“ zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren. In dem Urteil hieß es u.a.: „Bei der Strafzumessung war davon auszugehen, daß wir im Kriege leben, daß jeder einzelne Volksgenosse sein Verhalten den Erfordernissen dieses größten aller Kriege anzupassen hat und daß derjenige, der glaubt, sich aus persönlichen und eigensüchtigen Motiven diesen Geboten entziehen zu können, zu seinem Teil den Existenzkampf des deutschen Volkes sabotiert und daher schärfste Strafe verdient.

Veröffentlicht von Jörg Penning am

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