„Reichstagsbrandverordnung“

Veröffentlicht von Jörg Penning am

Am Tag nach dem Reichstagsbrand verabschiedeten die Nationalsozialisten am 28. Februar 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, nach der es u.a. möglich war, politische Gegner in „Schutzhaft“ zu nehmen.

Reichsgesetzblatt 1933, Teil 1, S. 83.
"Reichstagsbrandverordnung"

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