Ein Obstdiebstahl und die Konsequenzen

13. August 1942
Jahnstraße, Quickborn

An einem Donnerstag Abend, den 13. August 1942, gingen drei junge Burschen im Alter von 14 bis 22 Jahre die Quickborner  Jahnstraße entlang und kamen an dem Grundstück des Rentners Johannes Kühl[1] vorbei, wo sie über den Gartenzaun stiegen, um Äpfel zu stehlen. Dieses Vergehen, das gewöhnlich für ertappte Kinder und Jungerwachsene mit einer strengen Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet worden wäre,  hatte in diesem Fall weitaus fatalere Konsequenzen, denn die „Täter“ waren polnische Zwangsarbeiter.

Die Obstbäume des Rentners Kühl waren bereits mehrfach von Langfingern aufgesucht worden, sodass sich der Eigentümer diesmal mit einem Gewehr auf die Lauer legte, um die unerwünschten Besucher abzufangen. Nach dem Eintreffen der Obstdiebe, ging er nicht gerade zimperlich vor, wie aus der Berichterstattung der Lokalpresse hervorging: „K. rief die Täter mit ‚Hände hoch‘ an. Zunächst kamen die Diebe der Aufforderung nach, versuchten dann jedoch die Flucht. Der Eigentümer machte jetzt von seiner Schusswaffe, einem 6 Millimeter Gewehr, Gebrauch und schoß einen der Spitzbuben in das Gesäß. Als sich daraufhin ein zweiter Täter zur Wehr setzen wollte, drehte K. kurzerhand das Gewehr um und schlug den Angreifer mit dem Kolben über den Kopf, dass der Schaft zerbrach.[2] Im späteren Prozess sagte Johannes Kühl aus: „Wie sie mitten auf meinem Grundstück waren, ging ich auf sie mit vorgehaltenem Tesching zu mit dem Anruf: ‚Hände hoch oder ich schieße.‘ Dieser Aufforderung wurde Folge geleistet. Hierbei verschwand der eine hinter das Maisbeet. Wie ein weiterer Miene machte, auf mich zu stürzen, drückte ich ab. (…) Der dritte hatte sich nach dem Schuß in das Kartoffelkraut geworfen. Ich lief auf ihn zu, um ihn festzunehmen. Da er handgreiflich zu werden drohte, hieb ich mit dem Kolben auf ihn ein, der dabei in Stücke ging. Der Unbekannte griff das Tesching an und trat mir mit dem Fuß in den Unterleib. Auch erhielt ich mehrere Faustschläge im Gesicht. Bei dem Ringen kam ich zu Fall. Der Täter drückte mich vollends zu Boden, riß sich dann los und lief fort.“ Der hier beschuldigte Pole sagte hingegen aus: „Als wir den Zaun überklettert hatten, wurden wir angerufen. Ich nahm die Hände hoch und als geschossen wurde, warf ich mich in die Kartoffeln. Ich erhielt Schläge mit dem Kolben auf den Hinterkopf und den zweiten Schlag auf die rechte Hand, die ich zum Schutze über meinem Kopf hielt. Hierauf bin ich aufgestanden, habe den Mann zurück gestoßen und bin fortgelaufen. Ich habe nicht mit dem Fuß gestoßen und habe auch nicht mit der Faust geschlagen.[3]

Dem angeschossenen Stanislaus Krolak, dem durch die Gewehrkolbenschläge verletzten Kazimir Lakusiewitz und dem zuerst weggelaufenen Tadeus Kucharski gelang zunächst die Flucht. Doch sie blieben nicht lange unentdeckt. Weil Stanislaus Krolak wegen der Schussverletzung arbeitsunfähig war, musste er sich bei seinem Arbeitgeber, dem landwirtschaftlichen Betrieb Loeft, krankmelden und gab hierbei an, von Unbekannten auf der Straße angeschossen worden zu sein. Dieses meldete die Bäuerin dem Amtsvorsteher der Ortspolizeibehörde, der auch die Anzeige von Johannes Kühl aufgenommen hatte. Noch am gleichen Tag wurden die drei Polen verhaftet und am Folgetag in die Untersuchungshaftanstalt in Kiel überführt. Am 4. Dezember 1942 verurteilte sie das Schleswig-Holsteinische Sondergericht auf Grundlage der Polenstrafrechtsverordnung wegen Diebstahl unter Ausnutzung der kriegsbedingten Verdunkelung und Kazimir Lakusiewitz zusätzlich wegen Körperverletzung gegen den Rentner Johannes Kühl zu hohen Haftstrafen.[4]

Der zum Tatzeitpunkt 14-jährige Tadeus Kucharski, geb. 1927 in Litzmannstadt, der im Frühjahr 1942 seine Heimat verlassen musste, um in Quickborn bei dem Landwirt Hermann Grons zum „Arbeitseinsatz“ zu kommen, wurde zu einem Jahr Straflager verurteilt.[5] Die Strafe verbüßte der Minderjährige vollständig bis zum 13. August 1943 im Strafgefängnis Hannover. Damit endete jedoch nicht seine Inhaftierungszeit. Anfang September 1943 wurde Tadeusz Kucharski als „Schutzhäftling“ aus politischen Gründen bzw. als „Arbeitserziehungshäftling“ in das KZ Buchenwald eingeliefert, von wo aus er wenig später in dem erst kurz zuvor eingerichteten Außenlager Mittelbau-Dora verlegt wurde. Hier mussten die KZ-Häftlinge untertage in der Rüstungsproduktion arbeiten. Mit dem Herannahen der US-Armee wurde das Lager im April 1945 größtenteils geräumt. Die Häftlinge wurden in Todesmärschen in andere Lager verlegt. Tadeus Kucharski gelangte so in das KZ Bergen-Belsen, wo er vermutlich die NS-Zeit überlebte.[6]

Stanislaus Krolak war 18 Jahre alt, als er wegen des versuchten Apfeldiebstahls vor dem Sondergericht Kiel zu 1 1/2 Jahren verschärften Straflager verurteilt wurde. Er stammte aus dem polnischen Ort Tupadly und arbeitete seit seinem 16. Lebensjahr als landwirtschaftlicher Zwangsarbeiter bei dem Bauern Karl Loeft, bei dem er auch in der Schemmstraße (heute: Torfstraße) untergebracht war.[7] Seine Strafe saß er ebenso wie Tadeus Kucharski in dem Strafgefängnis Hannover ab und zwar vollständig bis Mitte Februar 1944. Unklar ist, ob er anschließend von der Staatspolizei entlassen oder weiterhin in „Schutzhaft“ genommen wurde, denn Ende August 1944, eventuell bereits Ende März bzw. Anfang April 1944, wurde er durch die Staatspolizei in das KZ Neuengamme eingeliefert. Ebenfalls wie Tadeus Kucharski verbrachte er bis zur Befreiung die letzten Kriegstage im KZ Bergen-Belsen.[8]

Der 1919 in New York geborene und aus Rejejow nahe Lublin stammende Kazimir Lakusiewitz wurde vor dem Sondergericht Kiel zunächst zu drei Jahren Haft verurteilt. Da die Staatsanwaltschaft das Urteil als zu milde bewertete, kam es zu einem Revisionsverfahren vor dem Reichsgericht, das die Strafe auf vier Jahren verschärftes Straflager anhob. Er war ebenso wie Tadeus Kucharski auf dem Hof des Landwirts Hermann Grons untergebrachte und hier als landwirtschaftlicher Arbeiter eingesetzt.[9] Auch er kam zuerst nach der Kieler Untersuchungshaft in das Strafgefängnis Hannover und wurde von hier aus im Sommer 1943 in das Zuchthaus Krone an der Brahe überstellt.[10] Über sein weiteres Schicksal ist bisher nichts bekannt.

Veröffentlicht von Jörg Penning am

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