Rechtsextremisten nach der Kapitulation

26. Februar 1952
Heinrich-Lohse-Straße, Quickborn

Nach der Kapitulation wurde zwar die NSDAP verboten, aber schon bald entstanden wieder neue Parteien, die rechtsextreme Inhalte verbreiteten und an die Traditionslinien der Nationalsozialisten anknüpften. Hierzu gehörte die im Oktober 1949 gegründete „Sozialistische Reichspartei“ (SRP), die sich von der nationalistischen „Deutsche Konservative Partei – Deutsche Rechtspartei“ (DKP-DRP) abgespalten hatte.

Die SRP sah ihr vordringlichstes Ziel in der Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Sie hielt die Bundesrepublik für einen illegitimen Staat, in dem die Alliierten mit ihren „Lizenzparteien“ das Volk unterdrückten. Als „Sammlungsbewegung des nationalen Widerstandes“ strebte die Partei eine politische Ordnung im Sinne eines „Reichssozialismus“ an, wobei der Begriff letztlich als Synonym für die nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“ stand. Um eine allzu große Nähe zu NSDAP zu kaschieren, verzichtete die SRP nach außen hin auf antisemitische und rassisch-biologistische politische Inhalte.[1]

Von der Organisationsstruktur her war die Partei nach dem hierarchischen Führerprinzip aufgebaut, bei der Anweisungen von der oberen Funktionärsebene nach unten weitervermittelt wurden.[2]
Aufgrund der politischen Analogien zum Nationalsozialismus stufte die Bundesregierung die SRP mit einem Beschluss vom 19. September 1950 als staatsfeindlich ein und stellte am 16. November 1951 einen Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit beim Bundesverfassungsgericht.[3]

Zu ihren Anhängern gehörten Vertriebene, nicht wieder eingestellte Beamte, ehemalige Soldaten und von der Entnazifizierung Betroffene. Die organisatorischen Hochburgen der SRP befanden sich in den protestantischen Gegenden im nördlichen Teil der Bundesrepublik. Vor allem in Niedersachsen, wo sie bei der Landtagswahl 1951 11,0 Prozent der Stimmen erhielt, war sie stark verankert. Im gleichen Jahr erreichte die neofaschistische Partei mit ca. 10.300 Mitgliedern ihren größten Mitgliederbestand. Der im April 1950 gegründete schleswig-holsteinische SRP-Landesverband zählte ungefähr 800 Mitglieder. Hier erzielte die Partei bei den Landtagswahlen im Juli 1950 mit 1,6% ein verhältnismäßig geringes Ergebnis.[4]

Im Kreis Pinneberg vertrat Franz Koplin die SRP als Kreisvorsitzender.[5] Koplin wurde 1907 in Gelsenkirchen geboren und wuchs in Berlin auf. Nach dem Besuch der Volksschule und der Oberrealschule ging er auf die Hochschule für angewandte Technik und machte hier eine Ausbildung zum Ingenieur. Anfang der 1930er Jahre war Koplin arbeitslos. In der NS-Zeit wurde er Mitglied der Reichsfilmkammer und arbeitete bei der UFA als Toningenieur. In der Endphase des Zweiten Weltkrieges flüchtete er aus Berlin und ließ sich Anfang 1945 in Quickborn nieder. Hier lebte die 4-köpfige Familie Koplin in der damaligen Heinrich-Lohse-Straße 45.[6] Franz Koplin arbeitete in Quickborn zunächst als Arbeiter im Torfwerk Hausbach III und war zeitweise erwerbslos.[7]

Der im Mai 1932 in die NSDAP und in die SA eingetretene Franz Koplin wurde 1948 im Rahmen des Entnazifizierungsverfahrens in die Gruppe III der „Minderbelasteten“ eingestuft, wogegen er erfolgreich Widerspruch einlegte. Obwohl die Vertreter von SPD, CDU, KPD und FDP des örtlichen Entnazifizierungsausschusses in einer gemeinsamen Stellungnahme anmerkten, dass Koplin sich noch kurz vor dem Eintreffen der britischen Streitkräfte im Sinne der NSDAP politisch betätigte und auch aktuell durch antisemitische Äußerungen auffiel, stufte ihn der Pinneberger Entnazifizierungshauptausschuss im September des gleichen Jahres in die Gruppe IV als „Mitläufer“ runter.  Zusätzlich wurde eine vergleichsweise moderate Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Mark und ein Wiederaufbaubeitrag von 30 Mark verhängt. Franz Koplin sah sich trotzdem weiterhin, wie er in einem Schreiben vom Februar 1950 angab, als „Verfolgter“ der Entnazifizierung und „erstes Opfer der Demokratie“.[8]

Im Februar 1952 meldete Koplin „die erste öffentliche Versammlung“ der SRP in Quickborn an. Vor dem Hintergrund des drohenden Parteiverbotes sprach am 26. Februar der Landesorganisationsleiter Stelzner zu dem Thema „Kann man uns verbieten?“ [9] Die Veranstaltung der Rechtsextremen fand im „Schmidts Gasthof“ in der Kieler Straße statt, wo im Mai 1928 bereits die NSDAP ihre erste Veranstaltung in Quickborn abhielt.[10] Mit nur ca. 35 Teilnehmern[11] konnte die SRP allerdings nicht mehr an die früheren Erfolge der NSDAP-Ortsgruppe anknüpfen.

Am 23. Oktober 1952 wurde die Partei schließlich vom Bundesverfassungsgericht verboten.[12]

Veröffentlicht von Jörg Penning am

Kommentieren Sie den Beitrag

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert **

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Navigiere zu
Themen
  • Arbeitslager
  • Ereignis
  • Jugend
  • Nazi-Organisation
  • Person
  • Verfolgung
  • Widerstand
  • Alle Kategorien aktivieren