„Schweineversteigerungsrevolte“

Veröffentlicht von Jörg Penning am

Pinneberger Tageblatt, 19.01.1932:
Erfolglose Zwangsversteigerung – Parteinahme des Publikums gegen die Landjäger – Wegen rückständiger Seuchengelder und Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft war dem Landmann Schr. ein Schwein gepfändet worden. Schr. verweigerte die Bezahlung mit der Begründung, dass er keine Zahlung mehr leisten könne und sich auch von den maßgebenden Instanzen zu Unrecht behandelt fühle. Zu dem am gestrigen Montag, 11 Uhr, angesetzten Versteigerungstermin hatten sich mehrere hundert Personen eingefunden. Als die Versteigerung beginnen sollte, hielt jemand eine Ansprache, in der er die Anwesenden aufforderte, kein Gebot abzugeben. Als der eine der beiden anwesenden Landjäger ihm zu schweigen gebot und dieser Aufforderung nicht nachgekommen wurde, drohte er, von der Waffe Gebrauch zu machen. Nunmehr nahm das Publikum eine drohende Haltung ein und umringte die beiden Oberlandjäger. Die besonnene Haltung beider ließ es glücklicherweise zu weiteren Ausschreitungen nicht kommen. Zur Versteigerung kam es unter diesen Umständen nicht. Der Termin wurde aufgehoben.

 

Quickborn-Hasloher Tageblatt, 02.03.1932:
Aus dem Schöffengericht in Altona. Gelegentlich einer Zwangsversteigerung bei dem Landmann Sch. Kam es zu erregten Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beamten und sieben Quickborner Einwohnern, die der kommunistischen Partei angehören. Die Folge davon war eine Anklage vor dem Richter. Unter den Angeklagten befand sich auch der Gemeindevertreter St. Sämtliche Angeklagten wollen in gutem Glauben gehandelt haben. Ihre Ausrede nützte ihnen aber nichts. Sie wurden im großen Teil im Sinne der Anklage verurteilt. St. wurde wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu 14 Tagen Gefängnis und die anderen Angeklagten, mit Ausnahme des Arbeiters K., der wegen Aufrufes und versuchter Gefangenenbefreiung 7 Monate Gefängnis erhielt, wegen Aufruhr zu der Mindeststrafe 6 von Monaten Gefängnis verurteilt.

 

Pinneberger Tageblatt, 26.11.1932:
Die Schweineversteigerungsrevolte – Reichsgerichtliche Bestätigung Altonaer Freisprüche. Wegen rückständiger Beiträge zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sollte am 18. Januar d. J. in Quickborn die Versteigerung eines dem Landwirt Schröder gepfändeten Schweines durchgeführt werden. Noch ehe der Aktionator tätig wurde, ergriff der kommunistische Ortsgruppenführer und Gemeindevertreter Julius Stubbe das Wort und forderte die zirka 100köpfige, sich aus Kommunisten und Nationalsozialisten sowie Bauern zusammensetzende Menschenmenge auf, kein Gebot abzugeben, da es jedem von ihnen in 8 Tagen genau so gehen könne. Dieser Aufruf bewog die der Versteigerung beiwohnenden Oberlandjäger Stubbe festzunehmen, ein Vorgang, der 15 – 30 seiner Gesinnungsgenossen veranlasste, vorzutreten und im Sprechchor „Loslassen, Loslassen!“ zu rufen. Einer der Beamten zog nunmehr die Pistole, der andere führte Stubbe – den ein gewisser Knekendorf zu befreien versuchte – durch die zurückweichende Menge ab. Die Versteigerung selbst musste geschlossen werden, niemand machte ein Angebot. Während das Landgericht Altona in der Hauptverhandlung vom 9. Juni Stubbe des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Knegendorf der versuchten Gefangenenbefreiung für schuldig befand und auf je 2 Wochen Gefängnis erkannte, sah es die Vorgänge in der erregten Bauernschaft im übrigen sehr milde an und sprach 5 weitere Angeklagte vom Delikt des Aufruhrs frei. Den Ruf Loslassen bewertete die Strafkammer nicht dahin, dass den Beamten mit Gewalt gedroht worden sie. Obwohl die sie hiergegen richtende Revision der Staatsanwaltschaft versuchte, Verurteilung der Freigesprochenen im Sinne der Anklage zu erzielen, verwarf jetzt der erkennende 3. Strafsenat des Reichsgerichts dieses Rechtsmittel als unbegründet. Für ihn stand bindend fest, dass mit dem erwähnten Ruf nicht eine Gewaltandrohung bezweckt wurde, sondern dass er nur eine Kundgebung des Unwillens über das Geschehene darstelle.