Anweisung zur Bestattung russischer Kriegsgefangener

Veröffentlicht von Jörg Penning am

Am 5. November 1941 schrieb der Leiter der Parteikanzlei und Sekretär Adolf Hitlers, Martin Bormann, in einem Schreiben an die NSDAP-Gau- und -Kreisleiter, wie die Bestattungen sowjetischer Kriegsgefangener auszuführen sind:

Für die Überführung und Bestattung ist ein Sarg nicht zu fordern. Die Leiche ist mit starkem Papier (möglichst Öl-, Teer- oder Asphaltpapier) oder sonst geeignetem Material vollständig einzuhüllen. Die Überführung und Bestattung ist unauffällig durchzuführen. Bei gleichzeitigem Anfall mehrerer Leichen ist die Bestattung in einem Gemeinschaftsgrab vorzunehmen. Hierbei sind die Leichen nebeneinander (aber nicht übereinander) in der ortsüblichen Grabestiefe zu betten. Auf Friedhöfen ist als Begräbnisort ein entlegener Teil zu wählen. Feierlichkeiten und Ausschmückung der Gräber haben zu unterbleiben.[1]

Kommentieren Sie den Beitrag

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert **

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.